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Justiz und Verwaltung

Wer dem Trubel der Kanzleien und der Sorge um einen Arbeitsplatz oder zahlungskräftige Mandanten entfliehen will, kann sich - die entsprechenden Noten vorausgesetzt - auch bei Vater Staat verdingen. Für Richter und Staatsanwälte sind dabei meist Noten um die 9 Punkte erforderlich. Bewerbungen lohnen sich ab ca. 8.5 Punkten. In der Verwaltung sind die Grenzen niedriger. Erwartet wird vor allem Zuverlässigkeit, die auch der Beamte seinerseits erfährt. Denn das Gehalt aus der Tabelle kommt sicher, Jahr für Jahr. Etwas mehr kann man bei internationalen Organisationen verdienen, denn mit Auslandszulagen etc. kommt bei der EU, der UNO oder der WTO schon einiges zusammen. Dafür sind dort die Einstiegsvoraussetzungen vor allem im Hinblick auf Sprachkenntnisse und Auslandserfahrungen auch höher als etwa in einem Landesministerium.


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