www.Anwaltsstart.de


- Startseite
- Referendariat und sonstige Ausbildung
- Bürgerkanzleien
- Wirtschaftskanzleien
- Selbständig machen
- Rechtsabteilungen
- Forschung und Lehre
- Justiz und Verwaltung
- Fachfremde Tätigkeiten
- Foren
- Impressum



Wirtschaftskanzleien - Auslandsaufenthalt

Bisher erworbene ausländische Titel...

... werden von den meisten Kanzleien gern gesehen, vor allem natürlich ein LL.M., aber auch die französische maîtrise en droit oder andere ausländische Titel können ein Sahnehäubchen auf der Bewerbung sein und manchmal ein höheres Einstiegsgehalt mit sich bringen (beispielsweise bei White & Case). Nach einigen Jahren wird aber die Bezahlung von Leuten mit und ohne ausländischem Titel angeglichen.

Sprachkenntnisse...

... vor allem in Englisch sind wichtig. Seltsamerweise werden Bewerber aber fast nur abstrakt auf ihre Kenntnisse angesprochen, ohne dass tatsächlich die Sprache gewechselt würde - dies gilt selbst in den Kanzleien, in denen genügend ausländische Kollegen vorhanden wären. Kenntnisse in anderen Sprachen kann man seltener verwerten. Wenn die Kanzlei nicht auf Kontakte mit bestimmten Ländern spezialisiert ist, gibt es nur die Hoffnung auf einen kleinen "French desk", der vornehmlich französischsprachige Mandanten betreut. Ansonsten ist die Arbeitssprache aber sehr oft englisch. Einige der großen Kanzleien bieten ihren Mitarbeitern Englischkurse in den Kanzleiräumen an.

Während der Arbeit...

... kann man oft für einige Monate ins Ausland wechseln (secondment), jedoch meist erst, wenn man sich in der Heimatkanzlei für mindestens eineinhalb (White & Case) oder zwei Jahre (Lovells, Baker & McKenzie, Gleiss) bewährt hat. Die internationalen Kanzleien stehen einem Auslandsaufenthalt meist positiver gegenüber als die rein deutschen Kanzleien, die nur ausländische Kooperationspartner haben. Das bedeutet, dass dort die Dauer oft kürzer ist (zirka ein halbes Jahr bei Gleiss) oder dass der Auslandsaufenthalt erst nach langer Kanzleizugehörigkeit möglich ist (vier Jahre bei CMS Hasche Sigle Eschlohr Peltzer Schäfer). Je mehr ausländische Büros die Kanzlei hat, desto größer die Auswahl für den Junganwalt. Allerdings wird man nur dorthin gehen können, wo man auch für die Kanzlei nützlich ist, nicht unbedingt an die exotischsten Orte.


Zum Forum

© 2001 Anwaltsstart.de - für die Benutzung dieser Seite gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.