Wirtschaftskanzleien - Auslandsaufenthalt
Bisher erworbene ausländische Titel...
... werden von den meisten Kanzleien gern gesehen, vor allem
natürlich ein LL.M., aber auch die französische
maîtrise en droit oder andere ausländische Titel
können ein Sahnehäubchen auf der Bewerbung sein
und manchmal ein höheres Einstiegsgehalt mit sich bringen
(beispielsweise bei White & Case). Nach einigen Jahren
wird aber die Bezahlung von Leuten mit und ohne ausländischem
Titel angeglichen.
Sprachkenntnisse...
... vor allem in Englisch sind wichtig. Seltsamerweise werden
Bewerber aber fast nur abstrakt auf ihre Kenntnisse angesprochen,
ohne dass tatsächlich die Sprache gewechselt würde
- dies gilt selbst in den Kanzleien, in denen genügend
ausländische Kollegen vorhanden wären. Kenntnisse
in anderen Sprachen kann man seltener verwerten. Wenn die
Kanzlei nicht auf Kontakte mit bestimmten Ländern spezialisiert
ist, gibt es nur die Hoffnung auf einen kleinen "French
desk", der vornehmlich französischsprachige Mandanten
betreut. Ansonsten ist die Arbeitssprache aber sehr oft englisch.
Einige der großen Kanzleien bieten ihren Mitarbeitern
Englischkurse in den Kanzleiräumen an.
Während der Arbeit...
... kann man oft für einige Monate ins Ausland wechseln
(secondment), jedoch meist erst, wenn man sich in der Heimatkanzlei
für mindestens eineinhalb (White & Case) oder zwei
Jahre (Lovells, Baker & McKenzie, Gleiss) bewährt
hat. Die internationalen Kanzleien stehen einem Auslandsaufenthalt
meist positiver gegenüber als die rein deutschen Kanzleien,
die nur ausländische Kooperationspartner haben. Das bedeutet,
dass dort die Dauer oft kürzer ist (zirka ein halbes
Jahr bei Gleiss) oder dass der Auslandsaufenthalt erst nach
langer Kanzleizugehörigkeit möglich ist (vier Jahre
bei CMS Hasche Sigle Eschlohr Peltzer Schäfer). Je mehr
ausländische Büros die Kanzlei hat, desto größer
die Auswahl für den Junganwalt. Allerdings wird man nur
dorthin gehen können, wo man auch für die Kanzlei
nützlich ist, nicht unbedingt an die exotischsten Orte.
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